Die Günter-Neumann-Stiftung wurde im Jahre 1981 durch ein testamentarisches Vermächtnis der Schauspielerin und Diseuse Tatjana Sais im Andenken an den Berliner Kabarettisten, Autor und Komponisten Günter Neumann gegründet.
Zweck der Stiftung ist es, die künstlerische Arbeit im weitesten Sinne auf dem Gebiet des Kabaretttheaters, des Komödientheaters, der Chansons etc. im Sinne der künstlerischen Arbeit von Günter Neumann zu fördern. Diese Förderung soll in jeder möglichen Weise geschehen, insbesondere dadurch, dass besonders herausragende künstlerische Leistungen auf diesem Gebiet mit einem "Günter-Neumann-Preis" ausgezeichnet werden und weiterhin dadurch, dass der künstlerische Werdegang junger Künstler auf diesem Gebiet gefördert wird, und zwar unter anderem auch durch finanzielle Zuwendungen.
Die Werke, die den auf die Stiftung übertragenen Urheberrechten zugrunde liegen, sollen dazu herangezogen werden, Neubearbeitungen und Neuproduktionen vorzunehmen oder durch dritte Personen vornehmen zu lassen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Seit der Gründung der Stiftung wird diese von Rechtsanwalt Dr. iur. Hans Peter Wüst als Vorstand vertreten.
Seit 2020 ist Boris Priebe weiteres Mitglied des Vorstandes. Mitglieder des künstlerischen Beirates sind Melanie Kühn und Professor Adam Benzwi.